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   BGH, 19.12.1980 - I ZR 89/78   

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https://dejure.org/1980,12540
BGH, 19.12.1980 - I ZR 89/78 (https://dejure.org/1980,12540)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1980 - I ZR 89/78 (https://dejure.org/1980,12540)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1980 - I ZR 89/78 (https://dejure.org/1980,12540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungspflicht für Geräte, die geeignet sind, urheberrechtliche Werke zu vervielfältigen - Entfallen des Vergütungsanspruch bei Benutzung zur Vervielfältigung ausserhalb des Geltungsbereichs des Urheberrechtsgesetzes - Maßgebliches Kriterium der technischen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 89/78
    Eine Entscheidung ist dann "nicht mit Gründen versehen", wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (vgl. BGHZ 39, 333, 337 f) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] .
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 88/54

    Fotomechanische Vervielfältigung

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 89/78
    Ein persönlicher Gebrauch ist in der Nutzung innerhalb der Privatsphäre in eigener Person oder durch diejenigen zu sehen, die durch ein persönliches Band verbunden sind, zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse und Interessen, d.h. zu außerberuflichen und außererwerbswirtschaftlichen Zwecken (vgl. BGHZ 8, 88, 95 - Magnetophon; 18, 44, 54, 55 - Fotokopie).
  • BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52

    Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 89/78
    Ein persönlicher Gebrauch ist in der Nutzung innerhalb der Privatsphäre in eigener Person oder durch diejenigen zu sehen, die durch ein persönliches Band verbunden sind, zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse und Interessen, d.h. zu außerberuflichen und außererwerbswirtschaftlichen Zwecken (vgl. BGHZ 8, 88, 95 - Magnetophon; 18, 44, 54, 55 - Fotokopie).
  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 89/78
    Es steht grundsätzlich im Ermessen des Tatrichters, ob er zu einer technischen Frage ein Gutachten einholt oder nicht (vgl. BGHZ 64, 86, 99 f) [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74] .
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